Als Veranstalter müssen wir uns an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. Das bedeutet:

Bist Du jünger als 16 Jahre, dann kannst Du unsere Veranstaltungen leider noch nicht besuchen.
Unter 18 Jahren benötigst Du das Einverständnis Deiner Eltern und eine Begleitperson, damit Du länger als bis 24:00 Uhr bleiben kannst. 
Das musst Du tun: Einverständniserklärung (unter diesem Text) ausdrucken, unterschreiben lassen und zur nächsten Veranstaltung mitbringen. Damit Du nicht immer neu drucken musst, sind gleich 2 Erklärungen auf einem Blatt.
Die Begleitperson muss anwesend sein und sich ausweisen können!
Zur Einverständniserklärung...