Als Veranstalter müssen wir uns an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. Das bedeutet:
| Bist Du jünger als 16 Jahre, dann kannst Du unsere Veranstaltungen leider noch nicht besuchen. | |
| Unter 18 Jahren benötigst Du das Einverständnis Deiner Eltern und eine Begleitperson, damit Du länger als bis 24:00 Uhr bleiben kannst. | |
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Das musst Du tun: Einverständniserklärung (unter diesem Text)
ausdrucken, unterschreiben lassen und zur nächsten Veranstaltung
mitbringen. Damit Du nicht immer neu drucken musst, sind gleich 2
Erklärungen auf einem Blatt. Die Begleitperson muss anwesend sein und sich ausweisen können! |
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